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Wiederaufnahme der Entwicklung

Zur Gewährleistung gleichwertiger Entwicklungschancen in ländlichen Regionen wie Ballungsräumen werden im Landesentwicklungsplan NRW vier Standorte für landesbedeutende Vorhaben mit besonderer Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes wie z.B. in Geilenkirchen-Lindern ausgewiesen. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen erfolgte im Jahr 1982 die Anpassung an die Festsetzungen des Landesentwicklungsplanes. Seit Inkrafttreten am 23.06.1982 wird die LEP-Fläche im Flächennutzungsplan nicht mehr als Ackerland dargestellt, sondern als Industriefläche („GI“). Am 07.10.1992 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Geilenkirchen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung und Bebauung des Industriegebietes sicherzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 wurde im Kernbereich als Industriegebiet festgesetzt. Um den Schutzansprüchen der südlich angrenzenden Wohnbebauung in Lindern gerecht zu werden, wurde das Industriegebiet in 10 Teilbereiche gegliedert. Für die Teilbereiche wurden unterschiedliche maximal zulässige flächenbezogene Schallleistungspegel (FBS) festgesetzt. Zusätzlich wurden bestimmte Betriebsarten nach der Abstandsliste 1990 nicht zugelassen. Nach Offenlage im Jahr 1995 erfolgte jedoch kein Satzungsbeschluss. Grund hierfür war insbesondere die fehlende überörtliche Verkehrsanbindung an die A46 über leistungsfähige und ortsdurchfahrtsfreie Zubringerstraßen. Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens in Kombination mit der fehlenden Ortsumgehung Linderns über die L228 wuchs zudem der Widerstand aus der Bevölkerung. Dies hatte zur Folge, dass das Industriegebiet nicht erschlossen werden konnte und bis heute nur über die bestehenden Ortsdurchfahrten der L364 bzw. L228 erreichbar ist. Die bereits erworbenen Flächen werden seither zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet.

Nachdem die Entwicklung über zwei Jahrzehnte ruhte, erhielt das Projekt im Jahr 2018 durch veränderte Rahmenbedingungen neuen Aufwind: Erstens ist mit dem Ausbau des Kreisverkehrs an den Autobahnanschluss Hückelhoven-Ost an die A46 und dem Bau der Ortsumgehung Hückelhoven der erste Teilabschnitt einer ortsdurchfahrtfreien Anbindung an die A46 erfolgt und zweitens sorgt die Anpassung des Mindestflächenbedarfs für Erstansiedlungen von 80 auf 50 Hektar für eine erleichterte Vermarktung. Drittens bieten die Fördermittel, die im Rheinischen Braunkohlerevier für den Strukturwandel zur Verfügung gestellt werden, neue Chancen auf eine für die beteiligten Kommunen tragbare Finanzierung der Flächenentwicklung, -erschließung und -vermarktung.

Vor diesem Hintergrund haben in den Jahren 2018 und 2019 die beteiligten Akteure eine gemeinsame Träger- und Projektstruktur zur Umsetzbarkeit des Projektes erarbeitet, die nun erfolgreich in der Gründung der FSI GmbH gemündet ist. Als gemeinsame Planungsgrundlage für eine schrittweise Entwicklung der Fläche wurde bereits ein städtebauliches Konzept entwickelt und beschlossen, das die Anordnung von drei Entwicklungsbereichen vorsieht, die jeweils eine Fläche von 50 Hektar umfassen und über Erweiterungsflächen bei Bedarf ausgeweitet werden können. Zur Realisierung des ersten Planungsabschnitts sowie dem damit einhergehenden Bedarf an Ausgleichsflächen werden rund 135 Hektar Flächen benötigt, die sich bereits heute im Eigentum der Stadt Geilenkirchen und von NRW.URBAN als Treuhänderin des Landes NRW befinden.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen besteht nun zwischen den beteiligten Akteuren Einvernehmen darin, die notwendigen Schritte für eine Realisierung des geplanten Industriegebietes zeitnah vorzubereiten. Um hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist ein Bebauungsplanverfahren für das Gesamtgebiet durchzuführen. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Die Schaffung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist das erste Etappenziel der FSI GmbH. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, ein für die Unternehmen attraktives und für die Anwohner verträgliches Verkehrskonzept zu entwickeln. Genau darin besteht jedoch auch die große Chance, Infrastrukturverbesserung z.B. in Form von Umgehungsstraßen aufgrund der steigenden Bedarfe voranzutreiben. Ein Schlüssel und absolutes Alleinstellungsmerkmal der FUTURE SITE InWEST ist der mögliche direkte Gleisanschluss bis in das Industrieareal hinein.

Um belastbare Aussagen zu erhalten, wann wie viel Verkehr durch das Verkehrsnetz wirkungsvoll aufgenommen und abgewickelt werden kann, wird aktuell die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens ausgelobt. Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass auf Basis unterschiedlicher Nutzungsszenarien und verkehrlicher Ausbaustufen der Straßenverbindungen vom Industriestandort zu den umliegenden Autobahnen belastbare Aussagen dazu gemacht werden können, zu welchem Entwicklungsstand wieviel Hektar Bauland mit welchen Funktionen konkret in Nutzung gehen können. Hierbei spielt die Realisierung der geplanten Straßenbaumaßnahmen (L364n, L228n, K24n) eine entscheidende Rolle.

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