Im Oktober 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 122 der Stadt Geilenkirchen – Industriegebiet Lindern „FUTURE SITE InWEST“ gefasst.
Die Grundlagen für die Erstellung des konzeptionellen Rahmens für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Fläche liefert das städtebauliche Konzept. Dieses Konzept sieht eine schrittweise Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen in drei Bauabschnitten vor.
Auf Grundlage der Rückmeldungen eines ersten Bürgerworkshops im August 2022 wurde ein Städtebaulicher Entwurf erstellt. Dieser dient als Basis für das städtebauliche Konzept, das wiederum den Ausgangspunkt für den Bebauungsplan darstellt. Selbstverständlich wird auch die Öffentlichkeit in einem freiwilligen Verfahren weiter an diesem Prozess beteiligt. Parallel zum Planungskonzept hat die FSI GmbH ein Verkehrsgutachten auf den Weg gebracht und weitere wichtige Gutachten wie z. B. eine Artenschutzprüfung erarbeiten lassen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen sowohl in das städtebauliche Konzept als auch in das sich anschließende formelle Bebauungsplanverfahren und das Entwicklungskonzept.
Auf dieser Grundlage konnte das städtebauliche Konzept im ersten Halbjahr 2024 finalisiert und der Öffentlichkeit in einem weiteren Bürgerworkshop präsentiert werden.
Es ist geplant, bis zum Jahr 2024 Planungsrecht zu schaffen. Der spätere Ausbau der Bauabschnitte erfolgt in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der zu dem Zeitpunkt der Realisierung vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Hierbei spielt die Realisierung der geplanten Straßenneubaumaßnahmen und die Anbindung an die Schiene eine entscheidende Rolle.