In seiner Sitzung am 9. April 2025 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen den städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 122 für das Industriegebiet „FUTURE SITE InWEST“ beschlossen. Dieser Beschluss ist ein bedeutender Schritt in der Entwicklung des geplanten Industriegebiets, das die wirtschaftliche Zukunft der Region stärken soll.
Bereits im Oktober 2021 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, der die grundsätzliche Planungsabsicht für das Gebiet erklärte. Die Grundlage für diesen Bebauungsplan bildet ein städtebaulicher Entwurf, welcher nun vorliegt und in die weitere Planung einfließt.
Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt bereits die Anregungen, die im Rahmen von Bürgerworkshops vorgetragen wurden. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil des Planungsprozesses, um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung einzubeziehen.
Für den nächsten Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden die entsprechenden Planunterlagen, einschließlich einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, ausgearbeitet.
Der geänderte Beschlussvorschlag, der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellt wurde, stellt sicher, dass die notwendigen Erschließungen zur Verabschiedung des Bebauungsplans gesichert sind.
Die Stadt Geilenkirchen wird die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren informieren.
